Stadtfest und Feierey im Namen von Blut und Gold
Die teilnehmende Person ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Kämpfe mit Waffenattrappen, schmutzige Kleidung, etc.).
Teilnahmeberechtigt sind alle gemäß dem Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland volljährige Personen (ab 18 Jahren). Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren werden nur unter Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Aufsichtsperson zugelassen. Die Teilnahme von Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren obliegt darüber hinaus der Zustimmung der Spielleitung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und Staates (Bundesrepublik Deutschland). Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.
Eine Anmeldung zum LARP bedeutet, dass Sie als teilnehmende Person die Regeln und AGB der Veranstaltung anerkennen und sich im Verlauf Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten.
Wir wollen keinen schlechten Ruf hinterlassen, damit wir auch weiterhin Veranstaltungen durchführen können.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Veranstaltenden behalten sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Personen ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung der veranstaltenden Person. Reagiert die veranstaltende Person nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung zur Teilnahme, so ist die anmeldende Person an die Anmeldung nicht mehr gebunden.
Sofern die Veranstaltenden verlangen, hat die teilnehmende Person nach der Anmeldung der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von den Veranstaltenden vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person das vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der teilnehmenden Person eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht ihr ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung des Teilnahmebeitrages zu.
Die teilnehmende Person versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, können im Zweifelsfall die Veranstaltenden hierzu weitere Auskünfte erteilen.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, die Ausrüstung der Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der
Veranstaltung.
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Ausrüstung (insbesondere die verwendeten Polsterwaffen oder –besen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, sind sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt
Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
Das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Den Anweisungen der Veranstaltenden und deren Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen der Veranstaltenden in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages besteht.
Wer von der Veranstaltung verwiesen wird, ist selbst für die Logistik und Organisation der Heimfahrt verantwortlich. Die Veranstaltenden sind nicht dafür zuständig, eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind die Veranstaltenden verpflichtet bei dem Auftreten einer Infektionskrankheiten auf der Veranstaltung dem zuständigen Gesundheitsamt die persönlichen Daten der teilnehmenden Personen zur Verfügung zu stellen.
Das Auftreten einer Infektionskrankheit während einer Veranstaltung ist von den Teilnehmenden selbstständig den Veranstaltenden so schnell wie möglich anzuzeigen.
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Die Veranstaltenden haften nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstaltenden, der gesetzlichen Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen der Veranstaltenden beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die Veranstaltenden haften nicht für Diebstahl durch Dritte.
Alle Rechte an seitens der Veranstaltenden gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben den Veranstaltenden vorbehalten.
Die Veranstaltenden sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie den von den Veranstaltenden verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben den Veranstaltenden vorbehalten. Die Rechte an den Charakteren der Spielenden, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei den jeweiligen Spielenden.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit dem expliziten Einverständnis der Veranstaltenden zulässig.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Teilnahmeplätze sind nicht übertragbar.
Bei Rücktritt der teilnehmenden Person nach Vertragsschluss gem. § 1 wird eine Stornogebühr von 15,- € fällig. Bei Rücktritt versuchen die Veranstaltenden den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnahmebeitrag
nicht zurückerstattet.
Bei einer Absage nach Anmeldeschluss wird der Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei Vorliegen einer offenkundig infektiösen Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz, oder dem Verdacht einer solchen Krankheit, können die Veranstaltenden die Teilnahme der erkrankten Person an der Veranstaltung verweigern. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, ob
ein zertifizierter negativer Covid-19 Test (nicht älter als 24h) vorgelegt werden kann oder
ein von geschultem Personal durchgeführter Covid-19 Test auf dem Veranstaltungsgelände negativ ausfällt, oder
eine Erkrankung an Covid-19 (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) oder
ein ausreichender Impfschutz gegen Covid-19 nachgewiesen werden kann.
Die Kosten für einen Covid-19 Test sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen.
Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus und sollte unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- € fällig. Unberührt davon bleibt das Recht der Veranstaltenden, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, sind die Veranstaltenden berechtigt, der teilnehmenden Person eine Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er:sie nach Ablauf der Frist den Platz einer Dritten Person überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun der Veranstaltenden beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat die teilnehmende Person die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet die anmeldende Person für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner:in.
Der Nicht-Spieler-Charakter (NSC) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
NSCs, die aus Gründen von § 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnahmebeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Teilnahmebeitrags in Anspruch genommen werden.
Werden Teilnehmenden für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnahmebeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
Können die Teilnehmenden nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Eine private Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet auf die eigene Gesundheit, sowie den eigenen Besitz Acht zu geben.
Die Veranstaltung findet nicht zum Zwecke einer Bereicherung der Veranstaltenden statt.
Mit Überweisung der Teilnahmegebühr erklärt sich der Teilnehmende mit den AGB einverstanden.